HKL Mietfahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät (Digiko)


Grundsätzliches

  • Digiko - Digitales Kontrollgerät für HKL Mietfahrzeuge
  • Seit dem 01.05.2006 sind alle neu zugelassenen Lkw mit dem neuen digitalen Kontrollgerät ausgerüstet (ehem. Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe)
  • In allen Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (ehem. zulässiges Gesamtgewicht) über 3,5 t muss das Kontrollgerät benutzt werden
  • Zur Identifizierung des Fahrzeugbesitzers wird eine Unternehmerkarte benötigt. Hiermit logt sich das Unternehmen einmalig in das Fahrzeug ein. Die Karte bleibt nicht im Fahrzeug!
  • Alle erfassten Daten müssen von diesem eingelogten Unternehmen ausgelesen und archiviert werden.
  • Zur Identifizierung des Fahrzeugführers wird eine Fahrerkarte benötigt. Hiermit logt sich der Fahrer vor jeder Fahrt ein. Die Karte bleibt beim Fahrer!
  • Der Speicher des digitalen Fahrtenschreibers ist spätestens alle drei Monate auszulesen.

Pflichten des Mieters

  • Der Fahrzeugmieter (das Unternehmen) ist verpflichtet, zu Beginn und am Ende der Mietzeit durch Einsatz seiner Unternehmerkarte zu sichern, dass er die Daten bei sich im Betrieb speichert.
  • Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle Daten seiner Fahrer aus dem Kontrollgerät spätestens alle drei Monate übernommen und bei ihm gespeichert werden.
  • Die Fahrerkarte muss spätestens alle 28 Tage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, kopiert und die Daten vom Mieter gespeichert werden.

Ausnahmen / Sonstiges

  • Lkw sind mit neuem digitalem Kontrollgerät ausgerüstet
  • Sollte die Speicherung der Daten vorübergehend nicht möglich sein, so ist täglich ein Ausdruck aus dem Kontrollgerät zu erstellen. Dieser Ausdruck muss ergänzt werden um: Name des Fahrers, Führerscheinnummer und Unterschrift.
  • Bei Verlust oder Defekt der Fahrerkarte ist, nach Verlustanzeige bei der Polizei, eine Weiterfahrt für max. 15 Tage erlaubt. Der Beantragungsnachweis für die neue Karte ist mitzuführen.
  • Privatpersonen (z.B. Nutzung für einen privaten Umzug) sind von der Speicherung der Daten ausgenommen.
  • Die Mitführung mind. einer Ersatz-Papierrolle für das Kontrollgerät ist zwingend erforderlich.

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