HKL Mietfahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät (Digiko)
Grundsätzliches
- Seit dem 01.05.2006 sind alle neu zugelassenen Lkw mit dem neuen digitalen Kontrollgerät ausgerüstet (ehem. Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe)
- In allen Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (ehem. zulässiges Gesamtgewicht) über 3,5 t muss das Kontrollgerät benutzt werden
- Zur Identifizierung des Fahrzeugbesitzers wird eine Unternehmerkarte benötigt. Hiermit logt sich das Unternehmen einmalig in das Fahrzeug ein. Die Karte bleibt nicht im Fahrzeug!
- Alle erfassten Daten müssen von diesem eingelogten Unternehmen ausgelesen und archiviert werden.
- Zur Identifizierung des Fahrzeugführers wird eine Fahrerkarte benötigt. Hiermit logt sich der Fahrer vor jeder Fahrt ein. Die Karte bleibt beim Fahrer!
- Der Speicher des digitalen Fahrtenschreibers ist spätestens alle drei Monate auszulesen.
Pflichten des Mieters
- Der Fahrzeugmieter (das Unternehmen) ist verpflichtet, zu Beginn und am Ende der Mietzeit durch Einsatz seiner Unternehmerkarte zu sichern, dass er die Daten bei sich im Betrieb speichert.
- Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle Daten seiner Fahrer aus dem Kontrollgerät spätestens alle drei Monate übernommen und bei ihm gespeichert werden.
- Die Fahrerkarte muss spätestens alle 28 Tage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, kopiert und die Daten vom Mieter gespeichert werden.
Ausnahmen / Sonstiges

- Sollte die Speicherung der Daten vorübergehend nicht möglich sein, so ist täglich ein Ausdruck aus dem Kontrollgerät zu erstellen. Dieser Ausdruck muss ergänzt werden um: Name des Fahrers, Führerscheinnummer und Unterschrift.
- Bei Verlust oder Defekt der Fahrerkarte ist, nach Verlustanzeige bei der Polizei, eine Weiterfahrt für max. 15 Tage erlaubt. Der Beantragungsnachweis für die neue Karte ist mitzuführen.
- Privatpersonen (z.B. Nutzung für einen privaten Umzug) sind von der Speicherung der Daten ausgenommen.
- Die Mitführung mind. einer Ersatz-Papierrolle für das Kontrollgerät ist zwingend erforderlich.
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