Auf privatem Grund nicht. Sobald das Gerüst auf öffentlichem Straßenland steht – Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahn –, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, in dem die Fläche liegt. Das Land Berlin nennt eine Bearbeitungszeit von bis zu einem Monat ab vollständigem Antrag, die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Kommt eine Verkehrseinschränkung dazu, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nötig. Planen Sie diese Frist ein, bevor Sie das Gerüst bestellen.