Als gesetzliche Grundlage dient der DGUV-Grundsatz 308-009 aus dem Frühjahr 2016.
Dementsprechend bieten wir einen Befähigungsnachweis zum Führen einer Teleskopmaschine gemäß DGUV-G 308-009 an.
Die Grundschulung für starre Teleskopmaschinen (1b) für Neueinsteiger dauert 2 Tage, erfahrene Teleskopmaschinen-Fahrer (1a) benötigen bei mindestens einem Jahr Praxiserfahrung nur einen Schulungstag (schriftlich vom Unternehmer nachzuweisen).
Zusatzqualifikation (2a) drehbarer Oberwagen dauert 1 Tag; nur nach erfolgter Grundschulung möglich.
Für die Zusatzqualifikation mit Arbeitskorb verweisen wir auf die IPAF-Schulung
Allgemeine Qualifizierung für starre Teleskopmaschinen nach DIN EN 1459-1
* Bewertung erfolgt durch den Arbeitgeber